Nein. Erbschaften werden am Wohnsitz des Erblassers besteuert – in Ihrem Fall also in den Niederlanden. In der Schweiz müssen Sie jedoch die Erbschaft in der Steuererklärung als Vermögen deklarieren und darauf Vermögenssteuern zahlen. Falls Sie mit diesem Vermögen Zinserträge erzielen, ­fallen diese unter die Einkommenssteuer.