K-Tipp-Leserin Angela Fischer aus ­Oerlikon ZH wunderte sich: Auf dem Flyer des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK) prangte zwar die Aufforderung «Spende regelmässig Blut. Rette Leben!» Auf der Rückseite aber stand eine lange Liste mit Ausschlusskriterien. Zum Beispiel für alle, die zwischen 1980 und 1996 länger als insgesamt sechs ­Mo­nate im Vereinigten Königreich verbrachten. ­Mitgemeint sind die Kanalinseln, ­Gibraltar und die Falklandinseln.

Beat Frey, Chefarzt von Blutspende Zürich, sagt dazu: «Der Grund besteht im möglichen Risiko, sich über den ­Konsum von kontaminiertem Rindfleisch mit BSE, dem Creutzfeldt-Jakob-Erreger, angesteckt zu haben.» 

Ebenfalls vom Blutspenden ausgeschlossen sind männliche Homosexuelle und Tropen-Touristen sowie Personen, die sich vor weniger als vier Monaten ­tätowieren, ein Piercing stechen oder ein Permanent-Make-up machen liessen. Dazu kommen alle, die nach 1980 eine Fremdbluttransfusion erhielten. Übrigens: In vielen US-Staaten darf niemand Blut spenden, der nach 1980 insgesamt länger als fünf Jahre in Europa lebte.