Es kommt auf Ihren Arbeitsvertrag an. Ist darin nichts anderes vereinbart, läuft das Arbeitsverhältnis weiter, solange keine Partei den Vertrag kündigt oder dieser im gegenseitigen Einvernehmen aufgelöst wird. 

Im Arbeitsvertrag oder im Personalreglement kann aber ausdrücklich geregelt sein, dass das Arbeits­verhältnis spätestens mit ­Erreichen des Pensionierungsalters endet oder auf das Ende des Monats, in dem man 65 (Männer) bzw. 64 (Frauen) Jahre alt wird.

Zudem ist im Personalrecht von Bund, Kantonen und Gemeinden oft eine automatische Auflösung des Vertrags auf das ordent­liche Rentenalter hin vorgesehen. Dann ist eine Kündigung nicht nötig.