Hans Huber (Name geändert) war mit dem Einschätzungsentscheid der Berner Steuerverwaltung überhaupt nicht zufrieden. Die Behörde hatte ihm den Abzug von 7150 Franken für die tägliche Fahrt mit dem Auto von seinem Wohnort nach Thun (220 x 50 km à 65 Rappen) gestrichen und stattdessen die Kosten des öffentlichen Verkehrsmittels (2900 Franken) abgezogen.

Als Geschäftsführer einer Krankenkasse ist Huber aber auch untertags häufig auf sein Auto angewiesen. Zudem schien ihm der Fahrp...