Das Gold bleibt in Ihrem Eigentum, wenn es im Schliessfach der Bank liegt. Deshalb brauchen Sie keine Absicherung.

Die Einlagensicherung der Banken sichert nur Ihre Forderungen gegenüber der Bank ab. Denn Ihr Geld ist Eigentum der Bank, sobald Sie es überwiesen haben. Auch dann, wenn das Konto auf Ihren Namen lautet. Deshalb ist es beim Konkurs der Bank gefährdet.

Das ist bei Gold oder Wertschriften anders: Sie gehören ­Ihnen, auch wenn sie von der Bank aufbewahrt werden. Ihr Eigentum fällt nicht in die ­Konkursmasse. Das gilt auch für Anteile eines ETFs, der den Goldpreis abbildet.