Bislang war der Mietzins an die variablen Hypothekarzinssätze der Kantonalbanken gebunden. Stieg dieser Satz, wurden auch die Mieten teurer. Neu gilt nun ein schweizweit verbindlicher Referenzzinssatz, der vierteljährlich von der Nationalbank festgelegt wird. Er befindet sich derzeit bei 3,5 Prozent. Dies entspricht dem durchschnittlichen Zinssatz der Hypotheken in der Schweiz. Wer einen Mietzins hat, der auf einem höheren Satz beruht, kann eine Mietzinsreduktion verlangen.

Da in den Kantonen Bern, Genf und Freiburg der bislang bestimmende Hypozins aber tiefer lag, sind die Vermieter in den drei Kantonen nun berechtigt, eine Mietzinserhöhung vorzunehmen. Dies allerdings nur, wenn sie in der Vergangenheit auch die Senkungen des variable Hypothekarzinssatzes weitergegeben haben. Mieter sollten dies auf jeden Fall überprüfen.