Grundsätzlich gibt es keine maximal erlaubte Anzahl von Dritte-Säule-Konten. Mehr als fünf pro Person machen aber keinen Sinn, da man den Bezug nicht auf noch mehr Jahre verteilen kann – es sei denn, Sie ­arbeiten nach dem ordentlichen Pensionsalter weiter. In den meisten Kantonen macht es steuerlich Sinn, ein Konto bis zu einem Kontostand von rund 30 000 bis 50 000 Franken zu äufnen und dann ein neues ­zusätzliches zu eröffnen.