Es scheint dem 36-Jährigen unangenehm zu sein, dass er vor Gericht um seine Krankentaggelder kämpfen muss. Unruhig rutscht er auf dem Stuhl hin und her. Ob nun sein Burnout im Gerichtssaal breitgetreten wird? Zum Glück erläutert der Anwalt an seiner Stelle den Grund für die Klage. Er beruft sich auf die Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Dort ist die Leistungsdauer für das Krankentaggeld mit zwei Jahren beziffert. Doch schon nach wenigen Monaten habe die Versi...