Kürzlich kaufte Peter Bretscher aus Zürich einem Sammler­kollegen aus Dänemark einen ­versteinerten Haifischzahn ab. Im Internet verfolgte er das Paket und musste feststellen, dass es bei der Verzollung durch die Post stecken geblieben war.

Bretscher erkundigte sich nach dem Grund. Dabei erfuhr er, dass das Paket ungenügend deklariert gewesen sei. Was insofern erstaunt, als der Warenwert gleich zwei Mal auf dem Paket auf­geführt war und das Paket ­sauber mit «Fossil shark tooth» beschriftet war. Übersetzt heisst das «versteinerter Haifischzahn».

Nach drei Wochen mit etlichen Telefonaten und E-Mails erhielt Bretscher schliesslich das Paket. Doch er musste dem Pöstler fast 150 Franken an Mehrwertsteuer und Gebühren bezahlen.

Gebühren wofür? Unter an­derem für den Grenztierarzt. ­Dieser hatte den versteinerten Haifischzahn begutachtet. Dafür verlangte die Post von Peter ­Bretscher 50 Franken.

Der Grenztierarzt kam allerdings zu spät und konnte dem Hai nicht mehr helfen. Denn das Tier hatte den Zahn schon vor längerer Zeit verloren. Der Hai ist auch schon seit längerer Zeit tot. ­Nämlich seit rund 10 Millionen Jahren.