Die Angaben in der Krankengeschichte, Laborbefunde und Diagnosen sind höchstpersönliche Daten. Das Strafgesetzbuch verpflichtet Ärzte und Therapeuten, solche Gesundheitsdaten nicht heraus­zugeben. Das gilt auch für Zahnärzte, Chiropraktiker, Apotheker, Hebammen, Psychologen und ihr ­Personal.

Doch auch andere Therapeuten, die dem Arztgeheimnis nicht unterstellt sind, müssen aufpassen: Auch sie dürfen ohne Einverständnis der Patienten k...