Alle Schweizer Haushalte, die Radio- und Fernsehprogramme empfangen, müssen eine Gebühr zahlen. Sie wird von der Swisscom-Tochter Billag eingezogen. Das Geld fliesst grösstenteils an die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG). Seit 2007 erhalten auch konzessionierte private Radio- und TV-Stationen insgesamt 4 Prozent aus dem Gebührentopf. Die Billag nimmt jährlich 1,3 Milliarden Franken ein.
Ärgerlich: Rund 67 Millionen Franken haben die Konsumenten seit 2007 zu viel abgeliefert. Es bildeten sich Überschüsse, weil nicht das ganze Geld wie vorgesehen an Privatsender ausbezahlt werden konnte. Die Gründe:
- Einige Stationen hatten noch keine Konzession.
- Einige Sender erreichten die gesetzlich vorgeschriebenen Eigenmittel nicht.
- Es wurden fixe Beiträge festgelegt, während die Gebühreneinnahmen ingesamt deutlich anstiegen.
Bundesratsvorschlag abgeschmettert
Für eine Rückzahlung an die Gebührenzahler fehlte die gesetzliche Grundlage. Das wollte der Bundesrat ändern: Er schlug deshalb im neuen Radio- und Fernsehgesetz einen Artikel zur Rückerstattung der Überschüsse an alle Gebührenzahler vor. Der Bundesrat plante, 45 der total 67 Millionen Franken zurückfliessen zu lassen. Die restlichen 22 Millionen wollte er als Reserve behalten.
Das Parlament durchkreuzte diese Absichten. Die privaten Radio- und Fernsehsender lobbyierten in Bern erfolgreich fürs eigene Portemonnaie – und gegen die Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten. Am 26. September stimmten Stände- und Nationalrat dafür, das Geld den privaten Sendern zukommen zu lassen. Die Gebührenzahler gehen also leer aus.
Aus rechtlicher Sicht ist dies laut dem Juristen und Nationalrat Kurt Fluri (FDP, SO) nicht zulässig. Seine Begründung: Eine Gebühr dürfe nicht höher sein als die dafür erbrachte Leistung. Eine zu hohe Gebühr müsse zurückerstattet werden. Man dürfe sie nicht einfach für einen anderen Zweck verwenden.
Das neue Radio- und Fernsehgesetz ist noch nicht in Kraft. Der Schweizerische Gewerbeverband prüft jetzt, ob er gegen den Parlamentsentscheid das Referendum ergreifen will.