Vor drei Jahren hatte ein VW-Kunde bei einem Autohändler in Hamburg (D) einen neuen Tiguan-­Diesel gekauft. Später stellte sich heraus, dass sein Auto wegen der manipulierten Software von VW falsche Abgaswerte zeigte.

Aus ­Sorge, das Auto ­werde aus dem Verkehr ­gezogen, liess er bei der Rückruf­aktion der Garage das Software-­Update durchführen. Das Fahrzeug verbrauchte zudem auf 100 Kilometer einen halben Liter Treibstoff mehr. Und das Software-Update brachte keine spürbare Verbes­serung.

Der VW-Besitzer klagte beim Landgericht Hamburg, weil ihm ein «mangelhafter Wagen» verkauft worden sei. Mit Erfolg. Das Gericht schreibt im Urteil: Trotz Software-Update habe der Besitzer des VW Tiguan «Anspruch auf ­einen einwandfreien Neuwagen». Es bestehe «der plausible Verdacht, dass das Update ­keine ausreichende Nachbesserung» sei und Motorteile deshalb schneller verschleissen könnten.

Folge: Der VW-Händler muss den Tiguan zurücknehmen. Und er muss ein «mangelfreies, fabrikneues typengleiches Ersatzfahrzeug aus der aktuellen ­Serienproduktion des Herstellers» nachliefern. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

In der Schweiz gibt es noch kein Urteil zu den ­Ansprüchen getäuschter VW-Kunden.