Der Umwandlungssatz bestimmt die Höhe der künftigen Altersrente. Heute müssen die Pen­sionskassen das fürs ­Alter gesparte Kapital mit einem Umwandlungssatz von mindestens 6,8 Prozent in die Rente umrechnen. So steht es im Gesetz. Beispiel: Bei ­einem Alterskapital von 200 000 Franken resultiert bei einem Umwandlungssatz von 6,8 Prozent eine monatliche Rente von 1133 Franken. 

Im Rahmen der Reform «Altersvorsorge 2020» hat das Parlame...