Anfang August hat Postfinance die Zinsen auf diversen Konten gesenkt. Für Anfang 2017 kündigte sie erneute Zinssenkungen an. Vermögende Kunden werden künftig für ihr Geld sogar eine «Guthabengebühr» zahlen müssen, sofern sie diese Vertragsänderung akzeptieren (siehe «Saldo» 19/2016).

Wer sein Konto überzieht, muss satte 9,5 Prozent Sollzins zahlen. Dieser Satz ist seit über zehn Jahren unverändert hoch, obwohl die Zinsen allgemein ins Rutschen geraten sind. Postfinance dazu: «Der Zins deckt die Risiken und den administrativen Aufwand bei Kontoüber­zügen. Diese werden durch die historisch tiefen Zinsen nicht kleiner.» 

Das «Risiko» bei einer gelegentlichen kurzfristigen Kontoüberschreitung dürfte allerdings überschaubar sein, ebenso der «administrative Aufwand», wenn der Computer ein Minuszeichen vor einer Zahl zeigt.

Übrigens: Andere Finanzinstitute verlangen noch mehr Sollzins. Die Raiffeisenbanken 10 Prozent, die UBS 12 Prozent, die Credit ­Suisse gar 12,5 Prozent. Und das ist erlaubt. Denn solange die Bank keine Überzüge von über drei Monaten duldet, gilt das Konsumkredit­gesetz nicht. Deshalb bleibt die Zinsobergrenze von 12 Prozent für Konto- und Kreditkartenüberzüge unwirksam. Mit anderen Worten: Die Credit Suisse darf 12,5 Prozent verlangen, solange kein Richter das als Wucher taxiert.