Bundesrätin Doris Leuthard will eine «Kapa­zitätserhöhung» für Handy­antennen ermög­lichen – obwohl der Ständerat gerade erst entschieden hat, den Schutz vor Antennenstrahlung nicht aufzuweichen (K-Tipp 5/2018). Und das trotz massivem Lobbying: Es ­sollte den Ständerat dazu bringen, die für die Strahlung von Handyantennen geltenden Grenzwerte zu erhöhen. Doch der Rat ­sprach sich am 5. März knapp dagegen aus, dass die Bevöl­kerung grösserer Strahlenbelastung ausgesetzt wird.

Nur eine ­Woche später gab Doris Leuthard im Nationalrat bekannt, punkto Antennenstrahlung sei es auch denkbar, die Mess- und Berechnungsmethoden anzupassen. Das würde eine «moderate Er­höhung der Kapazität» bestehender Anlagen erlauben, ohne die Grenz­werte zu ­lockern.

Martin Forter, Geschäftsleiter der Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz, ist empört: «Es geht da nicht nur um eine Kapazitäts­erhöhung, sondern auch um eine Erhöhung der Strahlungsintensität.» Die Ankündigung Leuthards tönt für ihn «stark nach Trickserei und Schummelei». 

Dann ändert man halt die Messmethoden 

Im Departement von Doris Leuthard ist das Bundesamt für Umwelt für die Mess- und Berechnungs­methoden zuständig. Es bestätigt, dass die heute gebräuchlichen Methoden, mit denen die Einhaltung des Grenzwerts für die Strahlung der Antennen nachgewiesen wird, überprüft würden. «Es gibt methodisch bedingt ge­wisse implizite Reserven, die aus heutiger Sicht nicht mehr gerechtfertigt sind.» So ­würden etwa bestimmte Baumaterialien die Antennenstrahlung wirksamer abschwächen, als man das in den Berechnungen bisher veranschlagt habe. Mit anderen Worten: Wenn man die Grenzwerte nicht ver­ändern darf, ändert man halt die Mess- und Berech­nungsmet­hoden.

Wie viel stärker werden die Handyantennen nach Anwendung der neuen ­Methoden strahlen? «Eine quantitative Aussage ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich», lässt das Bundesamt dazu verlauten.