Versicherungen können von Ärzten und Therapeuten Auskünfte über ­Patienten und deren Behandlung verlangen. Voraussetzung ist, dass die Versicherten eingewilligt haben und die Informationen ­nötig sind, um die Leistungspflicht abzuklären. Die Visana stellt aber auch Fragen zu früheren Behandlungen, obwohl das nicht erlaubt ist (K-Tipp 3/2018). 

Auch Formulare an­derer Krankenkassen enthalten Fragen, die Therapeuten nicht beantworten müssen. Beispiel: Eine medizinische Massage­therapeutin aus ­Basel wurde von Avanex, ­Hel­sana, Progrès und der Swica angeschrieben. Die Versicherer wollten unter anderem wissen, welchen Beruf ein Patient ausübt.

Thomas Geiser, Professor an der Uni St. Gallen, sagt: «Der Beruf hat nichts mit der Be­handlung zu tun – Therapeuten dürfen diese Frage offenlassen.» Die ­Swica will zudem Grös­se und Gewicht des Patienten ­wissen. Avanex, Helsana und Progrès fragen, ob der Versicherte normal-, unter- oder übergewichtig ist. Laut Geiser dürfen Therapeuten dies unbeantwortet lassen, wenn das Gewicht nichts darüber aussagt, ob eine ­Behandlung angezeigt ist.

Laut Helsana-Sprecher Stefan Heini wird in den Fragebögen mittlerweile nicht mehr nach dem Gewicht gefragt. Der Beruf sei für die Leistungspflicht relevant, etwa bei Allergien einer Coiffeuse. Swica-Sprecherin Silvia Schnidrig sagt, die Fragen seien notwendig, um ein ganzheitliches Bild zu bekommen, ob eine Therapie sinnvoll sei.