Am Automaten in Rorschach SG löste der K-Tipp-Leser T.  K. für Fr. 3.40 ein Billett nach Gais AR. Um 15.19 Uhr fuhr er los. In St. Gallen musste er eine halbe Stunde auf den Anschluss warten. Dabei stellte er fest, dass das Billett nur eine Stunde gültig war, die Fahrt aber 1 Stunde 20 Minuten dauern würde.


Ein zweites Billett für die gleiche Strecke

T. K. erkundigte sich am Schalter. Dort hiess es, in Niederteufen AR werde die Stunde abgelaufen sein. Deshalb müsse er ab Niederteufen nochmals ein Billett lösen. Preis: Fr. 2.20.

«Das kann doch nicht sein», ärgerte sich der Leser, «ich habe ja ein Billett für die Strecke ­Rorschach–Gais gekauft. Muss ich jetzt auch noch fürs Herumstehen auf dem Perron zahlen?»

Eigentlich nicht. Ruedi Burger vom Tarifverbund Ostwind, der die Kantone St. Gallen, Thurgau und die beiden Appenzell umfasst, bestätigt zwar, dass das Ticket nur eine Stunde gültig ist.

Aber: «Ist die Fahrt auf direktem Weg und ohne Unterbruch nicht innerhalb der Gültigkeitsdauer möglich, kann sie bis zum Reiseziel fortgesetzt werden.»

Die Auskunft in St. Gallen war also falsch. Ist aber offenbar kein Einzelfall. ­Jedenfalls schreibt der Tarifverbund Ostwind im ­Internet in der Rubrik «Fragen/Antworten»: Für die Kontrolleure sei es schwierig zu beurteilen, ob sich der Kunde auf dem ­direkten Weg befinde. Und empfiehlt:

«Führen Sie einen Fahrplanauszug mit.» Und wenn der Kontrolleur trotzdem ein zusätzliches Billett verlange, könne sich der Kunde an den nächsten Bahnhof wenden. «Dort wird die Sachlage im Detail überprüft», lautet der Schluss.

Einfacher wäre es, die Gültigkeit der Billette den Fahrzeiten anzupassen. Dann wäre alles klar – für die Passagiere und die Kontrol­leure.