Das Sparpotenzial ist so gross wie ein riesiges Energieleck
Wer nach umweltfreundlichen Kriterien baut, steigert den Wohnkomfort, senkt den Energieverbrauch – und profitiert von Förderbeiträgen und Steuervergünstigungen.<br />
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K-Geld 04/2007
31.08.2007
Bernhard Bircher-Suits
Ein durchschnittliches Einfamilienhaus verliert rund ein Drittel der erzeugten Wärmeenergie übers Dach und ein Drittel über die Fassade. Die restliche Energie entweicht durch die Fenster oder über den Keller.
Wer ein Haus energieeffizient bauen oder sanieren will, setzt deshalb am besten bei diesen Energielecks an. Das Sparpotenzial ist gross.
Ein besonders energieeffizientes Gebäude ist das Minergie-P-Eco-Dreifamilienhaus im Berner Liebefeldquart...
Ein durchschnittliches Einfamilienhaus verliert rund ein Drittel der erzeugten Wärmeenergie übers Dach und ein Drittel über die Fassade. Die restliche Energie entweicht durch die Fenster oder über den Keller.
Wer ein Haus energieeffizient bauen oder sanieren will, setzt deshalb am besten bei diesen Energielecks an. Das Sparpotenzial ist gross.
Ein besonders energieeffizientes Gebäude ist das Minergie-P-Eco-Dreifamilienhaus im Berner Liebefeldquartier. «Es ist dreifach verglast, wird mit Wärmerückgewinnung gelüftet und mit Holzpellets beheizt. Und eine Solarenergie-Anlage produziert Warmwasser», sagt Niklaus Hodel, zuständig für Planung und Energie beim Vorzeigehaus.
Im Vergleich zu einem herkömmlichen Haus können bei einem P-Eco-Haus bis zu 90 Prozent Energie gespart werden.
Peter Schürch, Architekt und Teilhaber am Mehrfamilienhaus in Holzbauweise, erhielt vom Kanton Bern für das Projekt 80 Franken Förderbeiträge pro Quadratmeter Energiebezugsfläche. Zudem übernahm der Kanton die Kosten für das Minergie-Labelverfahren von etwa 2800 Franken.
Architekt Schürch sagt zum Projekt: «Die Kosten für den Minergie-P-Nachweis sind unwesentlich höher als für einen konventionellen Energienachweis in einem Baugesuchverfahren. Planung und Bau eines Minergie-P-Hauses sind hingegen teurer als jene eines konventionellen Projekts.»
Die höheren Kosten würden durch höheren Wohnkomfort und tiefere Betriebskosten wettgemacht. Beim Minergie-P-Eco-Haus ist es laut Schürch aber schwierig, die Einsparungen in Franken anzugeben – die Betriebskosten würden sich erst in einigen Jahren genau beziffern lassen.
Finanzielle Unterstützung erhielt Schürch nicht nur vom Kanton, sondern auch von der Migrosbank. Das Finanzinstitut habe ihn beim Projekt vorbildlich unterstützt. «Die Grossbanken sind unserem Projekt eher skeptisch gegenübergestanden», fügt Schürch hinzu.
Auch Stefan Haas von der privaten Stiftung Klimarappen betont das Sparpotenzial und die Vorteile von Minergie-Gebäuden: «Bei einem herkömmlichen Haus lassen sich durch eine energieeffiziente Sanierung etwa 50 Prozent der Energie sparen.»
Die Stiftung Klimarappen vergibt im Auftrag des Bundes Fördergelder für energiesparende Bauprojekte. Ein konventionelles Einfamilienhaus verbraucht etwa 3000 Liter Heizöl pro Jahr. Bei einem Ölpreis von 70 Franken pro 100 Liter spart eine Familie somit gut 1000 Franken.
Die Stiftung Klimarappen zahlt bei einer Investition von mindestens 40 000 Franken 10 Prozent an die Investitionssumme für Energiesparmassnahmen. «Das ist ein Beitrag an die Mehrkosten der Dämmung oder der Fenster», sagt Stefan Haas.
Die Mehrkosten sind beträchtlich: Die Studie «Preise, Mieten und Renditen» der Zürcher Kantonalbank (www.zkb.ch, gratis) zeigt, dass bei Neubauten 5 bis 7 Prozent mehr investiert werden muss, um die Minergie-Standards zu erreichen.
Doch die Investitionen lohnen sich: Die Zusatzkosten sind bereits innert sieben bis zwölf Jahren wieder amortisiert. Zudem lassen sich Minergie-Häuser gemäss der ZKB-Studie teurer als konventionelle Bauten verkaufen.
Weniger Steuern dank Investitionen ins Energiesparen
Weitere finanzielle Vorteile ergeben sich durch spezielle Hypotheken, steuerliche Vergünstigungen und die Beiträge der öffentlichen Hand. «Wir vergeben Ökohypotheken, mit denen sich in fünf Jahren Laufzeit rund 5000 Franken sparen lassen», sagt Hanspeter Tüscher von der Bank Coop.
Der Hypothekarzins ist 0,4 Prozent tiefer als üblich, wobei die maximale, vergünstigte Kreditsumme für Einfamilienhäuser auf 250 000 Franken begrenzt ist. Auch die Zürcher Kantonalbank gewährt Umweltdarlehen für ökologische Bauprojekte – allerdings nur im Wirtschaftsraum Zürich.
Der Gesetzgeber fördert das Energiesparen zudem über die Steuern (siehe Kasten «Steuern sparen mit Energiesparmassnahmen»). Im Kanton St. Gallen können zum Beispiel Investitionskosten für Wärmedämmung, Fensterersatz, aber auch für Solarzellen in den ersten zwei Jahren nach dem Kauf zu 50 Prozent von den Steuern abgezogen werden. Ab dem dritten Jahr ist der volle Abzug zulässig.
Wer also innerhalb von zwei Jahren nach dem Erwerb an seinem Wohnhaus eine Isolation mit Wetterschutz für 30 000 Franken anbringt, kann 15 000 Franken von seinem steuerbaren Einkommen abziehen. Liegt der Erwerb mehr als zwei Jahre zurück, so sind es in diesem Beispiel die vollen 30 000 Franken.
Viele Kantone unterstützen energieeffiziente Gebäudesanierungen auch mit Förderbeiträgen (siehe Kasten «Hier gibt es Fördergelder»). Seit 1. April dieses Jahres unterstützt der Kanton Luzern die Gebäudeerneuerung und die Installation von thermischen Solaranlagen bei bestehenden Bauten, deren Wohnanteil mindestens 60 Prozent beträgt.
Weitere Informationen zum Thema finden sich unter www.bau-schlau.ch. Die Website von Energie Schweiz ist eine Fundgrube für Ratgeber-Broschüren und Adressen.
Bernhard Bircher-Suits
Fördermassnahmen des Gesetzgebers
Steuern sparen mit Energiesparmassnahmen
Energieeffiziente Investitionen wie Isolierverglasung, Wärmepumpen oder Solarzellen bringen zwar einen Mehrwert, dürfen aber im Gegensatz zu andern wertsteigernden Investitionen voll vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden. Damit will der Gesetzgeber das Energiesparen fördern und belohnen.
Doch es gibt Ausnahmen: So dürfen energiesparende Investitionen in manchen Kantonen in den ersten zwei bis fünf Jahren nach dem Kauf einer Liegenschaft nur zu 50 Prozent geltend gemacht werden. Bei Neubauten ist kein Abzug zulässig.
Auch für den Bau eines Wintergartens oder eines Cheminées kann der Immobilienbesitzer keinen Steuerabzug vornehmen – obwohl er damit einen Beitrag zum Energiesparen leistet.
Im Gegenteil: Es droht gar ein höherer Steuerwert und in der Folge ein höherer Eigenmietwert. Denn Wintergarten oder Kaminofen dienen nach Auffassung von Steuerbehörden und Gerichten vor allem der Komfortsteigerung oder als zusätzlicher Wohnraum. Deshalb ist nicht einmal ein Teilabzug gestattet.
Hingegen darf man diese Kosten bei einem späteren Verkauf der Liegenschaft als Anlagekosten bei der Berechnung der Grundstückgewinnsteuer abziehen (Quittungen aufbewahren!).�
Bund, Kantone, Gemeinden und Banken
Hier gibt es Fördergelder
Im Bereich Fördergelder für energiesparende Neubauten oder Renovationen herrscht Föderalismus pur:
Als Privatperson kann man beim Bund (Klimarappen), bei den Kantonen sowie Gemeinden Fördergelder beantragen. In den Kantonen Schwyz, Obwalden, Zug und St. Gallen existieren nach Auskunft des Bundesamts für Energie zurzeit aber noch keine Förderprogramme – hier bleibt nur der Umweg über kantonale Stellen oder die Stiftung Klimarappen (www. stiftungklimarappen.ch).
Das Förderprogramm des Klimarappens nennt sich Gebäudeprogramm (www.gebaeudeprogramm. ch). Die Fördervoraussetzungen verlangen, dass das Gebäude vor 1990 erstellt wurde und die Investitionssumme mehr als 40 000 Franken beträgt.
Auf der Website www. gebaeudeprogramm.ch findet sich ein Beitragsrechner, mit dem man ermitteln kann, wie viel Unterstützung die Stiftung dem eigenen Projekt gewähren würde.
Das Bundesamt für Energie stellt eine Broschüre mit den kantonalen Fördermassnahmen zum Herunterladen online zur Verfügung (www.bfe.admin.ch -> Dienstleistungen -> Dienstleistungen in meinem Kanton -> Finanzielle Förderung).
Viele grössere Gemeinden und Städte bieten weitere Massnahmen. Normalerweise ist die Gemeindeverwaltung zuständig.
Diverse Banken bieten zinsvergünstigte Darlehen sowohl für Renovations- als auch für Neubauprojekte an. Die Vorzugskonditionen der Banken bestehen meist in einer Vergünstigung von 0,4 bis 1,0 Prozentpunkten auf die variablen Hypozinssätze und sind zeitlich und betragsmässig limitiert.�