Karl-Heinz Kuster (Name geändert) ist glücklich. Nach kurzer Arbeitslosigkeit hat er eine neue Stelle gefunden. Sorge bereitet ihm aber ein Schreiben der Pensionskasse seines neuen Arbeitgebers. Sie verlangt, dass Kuster «die gesamte Austrittsleistung» seiner ehemaligen Kasse auf ihr Konto überweise. Das Vorgehen der Pensionskasse ist die Regel: Wer die Stelle wechselt, muss von Gesetzes wegen das gesamte Freizügigkeitsguthaben an die Vorsorgeeinrichtung der ne...