Ich arbeite seit zweieinhalb Jahren in einer Firma in Bern. In diesem Jahr war ich während dreier Monate krank. Mein Chef hat mir nun angekündigt, er werde mir deswegen den 13. Monatslohn kürzen. Darf er das?

Ja. Ist nichts anderes vereinbart, beträgt der 13. Monatslohn einen Zwölftel des tatsächlich bezahlten Jahreslohnes. Soweit aber bei einer länger dauernden Abwesenheit wegen Krankheit nach einer gewissen Zeit kein Lohn mehr geschuldet ist, verringert sich dieser Jahreslohn. Der 13. Monatslohn fällt daher entsprechend kleiner aus.

Das ist bei Ihnen der Fall. Ihr Arbeitgeber hat für seine Mitarbeiter keine Krankentaggeld-Versicherung abgeschlossen. Es besteht auch keine vertragliche Regelung der Lohnfortzahlung. Die Dauer der Lohnfortzahlung richtet sich daher nach dem Gesetz.

Anwendbar ist in Ihrem Fall die Berner Skala (siehe K-Tipp 19/02). Danach haben Sie im dritten Dienstjahr während zweier Monate den vollen Lohn zugute, falls Sie krank sind. Für den dritten Krankheitsmonat musste Ihnen der Arbeitgeber aber keinen Lohn mehr bezahlen.

Ihr 13. Monatslohn beträgt also dieses Jahr ein Zwölftel von elf statt von zwölf Monatslöhnen. Ihr Chef darf den 13. Monatslohn tatsächlich entsprechend kürzen.

Dieses Prinzip kommt auch dann zum Tragen, wenn der Betrieb eine Kollektiv-Krankentaggeld-Versicherung hat. Hier gilt: Bei der Berechnung der Höhe des ausbezahlten Taggeldes ist der 13. Monatslohn in der Regel bereits inbegriffen, er wird also während der Krankheitszeit pro rata als Teil des Taggeldes ausbezahlt.

Das hat zur Folge, dass der Arbeitnehmer Ende Jahr nur noch Anspruch auf einen Zwölftel der restlichen Monatslöhne hat.

(ch)