Nein. Grundsätzlich darf man zwar in seiner ­Mietwohnung ausserhalb der Ruhezeiten musi­zieren. Das gilt aber nur beschränkt für laute In­strumente wie Trompete oder Schlagzeug. Das Mietrecht verlangt Rücksichtnahme auf die Nachbarn.

Verlangen Sie deshalb von Ihrem Vermieter, dass er bei Ihrem Nachbarn interveniert und das Schlagzeugspielen in der Wohnung nur zu bestimmten Tageszeiten erlaubt. Zum Beispiel jeweils für eine halbe Stunde zwischen 17 und 18 Uhr. Falls Ihr Vermieter ­nichts unternimmt, ­können Sie eine Mietzinsreduktion verlangen – oder fristlos aus­ziehen.