Ja. Sie können bis fünf Jahre nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters in die dritte Säule ­einzahlen, sofern Sie ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielen. Wenn Sie aber keine Beiträge mehr an die Pensionskasse überweisen, dürfen Sie maximal 20 Prozent des Lohnes in die dritte Säule ein­zahlen.