Ja. Wurde nichts anderes vereinbart, hat man als Käufer Anspruch auf zwei Jahre Garantie. Für Neuware darf die gesetzliche Gewährleistung grundsätzlich nicht verkürzt werden. Das gilt aber nur dann, wenn der Käufer die Ware für seinen persön­lichen oder familiären ­Gebrauch benötigt. 

Doch Sie kauften den Geschirr­spüler für Ihr ­Restaurant. Deshalb ist in Ihrem Vertrag die Klausel mit der verkürzten Garantie zulässig.