Ja, sofern Sie die Bank dazu ermächtigen. Das haben Sie mög­licherweise im Vertrag bei Abschluss der Hypothek unterschrieben. Die Hypothekarverträge der Credit ­Suisse enthalten schon seit vielen Jahren eine entsprechende Klausel. Demnach darf die Bank eine Hypothek an Drittpersonen, insbeson­dere andere Banken und Treuhänder, im In- und Ausland übertragen. Eine solche Klausel kennen auch ­etliche andere Banken.

Oft merkt der Kunde gar nicht, dass die Bank die Hypothek verkauft. Das ist der Fall, wenn die ­bisherige Bank weiterhin Kontakt- und Zahlstelle bleibt.

Wichtig: Die bisherige Hypothek gilt auch mit dem neuen Vertragspartner zu den gleichen Bedingungen und mit der gleichen Laufzeit weiter. Mühsam kann es höchstens werden, wenn der neue Ansprechpartner im Ausland liegt und Sie die Hypozinsen ins Ausland überweisen müssen. Die Kosten für die Überweisungen ins Ausland dürfen ­Ihnen aber nicht belastet werden.

Falls Sie sicherstellen wollen, dass Ihre Hypothek nicht ins Ausland abwandert, sollten Sie beim Abschluss oder bei der Verlängerung der Hypothek darauf be­harren, dass keine solche Klausel im Vertrag steht.