Wohneigentümer zahlen bei einer Fest­hypothek während einer ­bestimmten Laufzeit einen gleichbleibenden Zins. Kündigt jemand vor Vertragsende, verlangen die Banken meist eine so­genannte Vorfälligkeits­entschädigung. Diese entspricht in der Regel der ­Differenz zwischen dem Zins der Festhypothek und dem Ertrag bei einer Wiederanlage des Geldes für die verbleibende Laufzeit. Es gibt jedoch auch Banken, die bei vorzeitiger Rück­zahlung ...