Die neue Herausge­berin der «Supercard Kreditkarte» von Coop ist die Swisscard AECS GmbH, eine Tochter von Credit Suisse und American Express. Anders als die bisherige Herausgeberin Credit Suisse ist die Swisscard keine Bank. Das heisst: Das Bankkundengeheimnis ist Geschichte. 

Laut Swisscard hat diese Änderung «keine Auswirkungen auf die Behandlung von Kundendaten». Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitspflichten würden auch nach dem Datenschutzgesetz bestehen. 

Nur: Das Datenschutz­gesetz bietet nicht denselben Kundenschutz wie das Bankgeheimnis. Susan Emmenegger, Professorin für Bankrecht an der Uni­versität Bern, sagt: «Unter dem Datenschutzgesetz wird die unbefugte Weitergabe von Kundendaten nur auf Antrag und nur mit Busse bestraft.» Die Ver­letzung des Bankgeheim­nisses werde hingegen von Amtes wegen verfolgt und bei Vorsatz mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft. Bei fahrlässiger Verletzung droht eine Busse von bis zu 250 000 Franken.

Wer mit dem Wechsel von Credit Suisse zu Swisscard nicht einverstanden ist, muss dies der CS mitteilen. Er muss aber damit rechnen, dass ihm die Bank dann kündigt.