Arbeitslose, die Taggelder beziehen, müssen jeden Monat nachweisen, dass sie auf Stellensuche sind. Dazu gibt es bei der Arbeitslosenversicherung (ALV) ein Formular, auf dem man seine Arbeitsbemühungen eintragen muss.

Im Gesetz steht auch: Betroffene müssen das Formular mit ihren Bewerbungsnachweisen «spätestens am fünften Tag des folgenden Monats» beim zuständigen Amt einreichen (oder am darauffolgenden Werktag, falls das z. B. ein Sonntag ...