Ja. Ohne Testament würde der Nachlass nach den Regeln des Zivilgesetz­buches verteilt. Das würde in Ihrem Fall bedeuten: Der überlebende Ehegatte erhält drei Viertel des Nachlasses, der Rest geht an die Geschwister des Verstorbenen.

Mit einem Testament können Sie die Verteilung ändern und den Geschwistern dieses Viertel ent­ziehen. Dazu müssen Sie beide je einzeln ein handgeschriebenes Testament aufsetzen.

Ein Testament kann – im Gegensatz zum Erbvertrag – jederzeit einseitig ab­geändert werden. Mit der Abänderung eines Erb­vertrages hingegen müssen beide Ehegatten einverstanden sein.

Deshalb der Tipp: Falls Sie Ihren Ehegatten stärker an die Abmachung binden möchten, empfiehlt sich ein Erbvertrag. Er müsste notariell beurkundet werden.