Ja. Seit Einführung der neuen Prozessordnung müssen Sie als Kläger einen Prozesskostenvorschuss zahlen. Diesen erhalten Sie nicht zurück, wenn Sie ­obsiegen. Das Gericht verpflichtet dann zwar den Beklagten zur Bezahlung der Kosten, aber es nimmt das Geld von Ihnen als Kläger. Sie können die Prozess­kosten dann vom Beklagten zurückverlangen. Wenn der Beklagte nicht zahlen kann, bleiben Sie auf den Kosten sitzen.