Ja, falls der Adoptions­vertrag Ihres Bruders nichts anderes vorsieht.

Adopt­ionen, die vor dem 1. April 1973 erfolgten, unter­stehen grundsätzlich dem alten Recht. Nach dem damaligen Recht blieb das Erbrecht der leiblichen ­Familie bestehen. Da Ihr Bruder vor dieser Gesetzes­änderung adoptiert wurde, gelten für ihn im Prinzip die alten Regelungen, und Sie – als seine leib­liche Schwester ­– wären erb­berechtigt.

Allerdings gibt es eine Ausnahme: 

Hat Ihr leib­licher Bruder innert fünf Jahren nach Inkrafttreten der Gesetzes­änderung den alten Adoptionsvertrag dem neuen Recht unterstellt, hätten Sie auch als leibliche Schwester keinen Anspruch auf das Erbe. Denn nach neuem Recht erlischt das Erbrecht zur leiblichen ­Familie mit der Adoption.