Ein Eintrag im Betreibungsregister ist lästig. Mieter zum Beispiel haben damit bei der Wohnungssuche schlechtere Karten. Umso ärgerlicher ist es, wenn jemand zu Unrecht betrieben wird. Das ist in der Schweiz ohne weiteres möglich. Denn das Betreibungsamt muss nicht überprüfen, ob eine per Zahlungsbefehl geltend gemachte Forderung wirklich geschuldet ist.

Das musste ein Mann aus dem Kanton Appenzell Ausserrhoden erfahren. Er wurde von einem Winterthurer Inkas...