Nein. Grundsätzlich gilt zwar: Wer selbst kündigt und danach arbeitslos wird, bekommt bis zu 60 Tage lang kein Arbeitslosengeld. Denn die Arbeitslosigkeit gilt in diesem Fall als selbstverschuldet. Doch das gilt nicht, wenn der Angestellte ­unmissverständlich vor die Wahl gestellt wurde, selbst zu kündigen oder entlassen zu werden. In diesem Fall gilt das­selbe wie bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber. Einstelltage hätten Sie also nur zu befürchten, wenn Sie Ihrem Chef Anlass gegeben hätten, den Vertrag aufzulösen.