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Nein. Zwischen Ihnen und Ihrem Arzt besteht ein Auftragsverhältnis. Das verpflichtet ihn, einzig in Ihrem Sinn zu handeln. Eine Meldung bei den Behörden gegen Ihren Willen wäre eine Vertragsverletzung. Zudem steht Ihr Arzt unter dem Berufsgeheimnis. Wenn er da gegen verstösst, macht er sich strafbar. Er muss also alle Kenntnisse über Ihren Gesundheitszustand für sich behalten.
Ausnahme: Ihr Arzt darf den Behörden dann Meldung machen, nachdem ihn die kantonale Aufsichtsbehörde von seiner Geheimhaltungspflicht befreit hat.
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