Nein. Zwischen Ihnen und Ihrem Arzt besteht ein Auftragsverhältnis. Das ver­pflichtet ihn, einzig in Ihrem Sinn zu handeln. Eine Meldung bei den Behörden gegen Ihren Willen wäre eine Ver­tragsverletzung. Zudem steht Ihr Arzt unter dem Berufsgeheimnis. Wenn er da­ gegen verstösst, macht er sich strafbar. Er muss also alle Kenntnisse über Ihren Gesundheitszustand für sich behalten.

Ausnahme: Ihr Arzt darf den Behör­den dann Meldung machen, nachdem ihn die kantonale Aufsichtsbehörde von seiner Geheimhaltungspflicht befreit hat.