Wer feststellt, dass er bei einer Erbschaft seinen Pflichtteil nur zum Teil oder gar nicht erhalten hat, muss sich das nicht gefallen lassen. Beispiel: Ein Vater hat sein ganzes Vermögen statt seinem Sohn einer Stiftung vermacht. Diese Zuwendung, die den Pflichtteil verletzt, wird zwar nicht automatisch hinfällig. Aber der Sohn kann sich notfalls vor Gericht zur Wehr setzen.





Vermögen beim Tod ist nicht massgebend



Würde der Nachlass nur aus den Vermögens...