Wenn ein Patient seine Krankengeschichte verlangt, muss ihm der Arzt nach seinem Wunsch die Originale oder Kopien davon aushändigen. Dasselbe gilt für Rechtsanwälte. Ihre Klienten haben jederzeit das Recht, Akten herauszuverlangen. Höchstens persönliche Notizen dürfen sie den Patienten oder Klienten vorenthalten. So verlangt es das Gesetz: Beauftragte müssen den Auftraggebern jederzeit über ihre Tätigkeit Rechenschaft ablegen und ihnen Unterlagen a...