Das Bundesgericht hat in seinem Urteil Ende Oktober 2012 ­unmissverständlich festgehalten: Wenn für den Kauf von Finanz­produkten im Rahmen einer Vermögensverwaltung Retrozessionen zwischen Bank und Herausgeber ­geflossen sind, gehören diese den Kunden. Retrozessionen werden auch als Rückvergütungen, Bestandespflegekommissionen, Kickbacks oder Provisionen bezeichnet. Die Banken und Vermögensverwalter müssen ihren Kunden diese Gelder verg&uum...