Zum Preis fürs Auto schlagen Garagen im Kaufvertrag oft eine sogenannte Ablieferungspauschale. Sie kann bis zu 600 Franken betragen. Damit sollen Arbeiten wie das Einlösen beim Strassenverkehrsamt und das Befestigen des Nummernschilds bezahlt werden. Wie hoch die Pauschale ist, entscheidet der Garagist. Beim Abschluss des Kaufvertrags sollte man daher darauf achten, dass das Einlösen und das Befestigen des Nummernschilds im Preis inbegriffen ist. 

Man kann den Neuwagen aber auch selbst einlösen. Ein Brief ans Strassenverkehrsamt mit Anmeldung, Prüfungsbericht 13.20A der Garage und Fahrzeugausweis genügt. Den Haftpflichtnachweis liefert die Versicherung ans Strassenverkehrsamt. Kosten zum Beispiel im Kanton Bern: 45 Franken.

Die Wettbewerbskommission hat kürzlich vier VW-Garagen gebüsst: Sie hatten Ablieferungspauschalen und Rabatte für Neuwagen untereinander abgesprochen.