Ich wollte eine Garage mieten und habe in der Nachbarschaft ein passendes Objekt gefunden. Mündlich war bereits alles geregelt; im schriftlichen Vertrag stand dann aber plötzlich, der Vertrag könne während fünf Jahren nicht gekündigt werden. Das habe ich nicht akzeptiert. Nun verlangt der Vermieter von mir eine Umtriebsentschädigung von 50 Franken, weil kein Vertrag zu Stande gekommen ist. Muss ich diese bezahlen?

Nein. Wenn noch kein Mietvertrag zu Stande gekommen ist, so ist auch nichts geschuldet. Nur wenn sich eine Person während der Vertragsverhandlungen unfair verhält, muss sie allenfalls fUmtriebskosten bezahlen. Das gilt auch für Wohnungen.

In Ihrem Fall stand offenbar für den Vermieter schon zu Beginn fest, dass er die Garage für mindestens fünf Jahre vermieten will. Er sagte dies aber erst unmittelbar vor der Vertragsunterzeichnung. In diesem Fall müsste eigentlich der Vermieter für die «unnötigen» Verhandlungskosten etwas bezahlen.

Übrigens: Es gibt immer wieder Verwaltungen, die schon im Anmeldeformular eine «Straf»-Gebühr vorsehen für Mietinteressenten, die einen bereits ausgestellten Mietvertrag nicht unterschreiben und ihre Anmeldung nachträglich zurückziehen.

Solche Vereinbarungen im Kleingedruckten sind gesetzwidrig.

(ge)