Bei der Ultraschallzahnbürste war der Akku futsch. Deshalb ging Leser Walter Oberer aus Unterengstringen ZH in die Aldi-Filiale Schlieren ZH. Dort hatte er die Zahnbürste gekauft, also wollte er den Akku auch dort zurück­geben. Doch der Verkäufer verweigerte die Rücknahme zur Entsorgung. Nur: Das Gesetz sagt unmissverständlich: Händler müssen Geräte von der Art, die sie im Sortiment führen, kostenlos zurücknehmen – egal, in welchem Laden sie ­gekauft worden sind.

Aldi zeigt sich einsichtig: «Fälschlicherweise wurde in diesem konkreten Fall die Rücknahme verweigert», teilt das Unternehmen mit. Als Entschädigung bietet Aldi  Walter Oberer eine neue Schallzahnbürste an. Er hat aber bereits eine ­gekauft. Als Wiedergut­machung erhielt er von Aldi sechs Tuben Zahnpasta, vier Packungen Zahnseide, ein Flasche Mund­spülung sowie einen 20-Franken- ­Gutschein.