Wer eine Drohne fliegen lässt, muss sich an bestimmte Regeln halten. Sonst drohen Bussen (K-Tipp 1/2015). Ein Teil der Geräte verfügt über eine «Follow-me»-Funktion. Sie ist vor allem bei Snowboardern und Bikern beliebt: Die Drohne fliegt dem «Piloten» automatisch hinterher und filmt ihn. Doch aufgepasst: Laut Gesetz muss stets Blickkontakt zum Fluggerät bestehen. Und bei einem Gewicht ab 500 Gramm darf die ­Drohne nicht über einer Menschenmenge fliegen. Diese Regeln sind meist nicht eingehalten, wenn sich jemand beispielsweise beim Ski­fahren oder Snowboarden von der Drohne verfolgen und ­filmen lässt.