Es kann Schwangere treffen, Gebrechliche oder solche, die einiges über den Durst getrunken haben: Fluggesellschaften behalten sich vor, angeschlagenen Passagieren den Transport zu verweigern - auch wenn diese ein Ticket und gültige Reisedokumente besitzen. Das ergab eine K-Tipp-Umfrage bei einem Dutzend der wichtigsten Airlines.
Die meisten Fluggesellschaften formulieren pauschal, wann sie einen Fluggast zurückweisen: Der Zustand des Passagiers sei ein Risiko für ihn selbst, die andern Reisenden oder die Durchführung des Flugs.
«Zum Beispiel, wenn der Passagier kürzlich einen Herzinfarkt hatte und er dem Personal auffällt, weil er nicht fit ist», führt Peter Brun von Edelweiss Air aus. Oder wenn jemand laut Continental Airlines Symptome einer ansteckenden Krankheit zeigt. Oder aufgrund von Drogen- oder Alkoholkonsum ausfällig wird.
Einige Gesellschaften gehen ins Detail. So lehnt es KLM ab, Frauen ab der 36. Schwangerschaftswoche mitfliegen zu lassen, Air Berlin schliesst den Transport von Schwangeren ab der 4. Woche vor dem errechneten Geburtstermin aus. American Airlines führt ferner einen «üblen Körpergeruch» explizit als Ablehnungsgrund an.

Der Flugkapitän ist allein verantwortlich
Wer unsicher ist, ob sein gesundheitlicher Zustand ein Grund für eine Verweigerung des Transports sein könnte, sollte sich vor dem Abflug bei der betreffenden Airline erkundigen. Sonst riskiert er, beim Check-in oder sogar erst beim Besteigen des Flugzeugs zurückgewiesen zu werden. Grund: Wer mitfliegen darf und wer nicht, liegt schliesslich im Ermessen des Flugkapitäns. Denn - so Peter Brun von Edelweiss Air: «Der Kapitän ist rechtlich für die sichere Durchführung des Fluges verantwortlich.»
In der Regel haben Passagiere, die flugunfähig sind und nicht transportiert werden, die finanziellen Folgen selbst zu tragen. Jan Bärwalde von der Lufthansa: «Wird ein Passagier zurückgewiesen und hat er dies selbst verschuldet, ist eine Entschädigung eher unwahrscheinlich.»
(ko)