Die Klägerin, eine Dermatologin mittleren Alters aus dem Freiburgischen, betritt an der Seite ihrer Anwältin den Gerichtssaal. Sie schreitet sehr langsam und aufrecht wie eine Bodenturnerin. Wenn da nicht eine Halsstütze um ihren Nacken wäre.



Zwei Richterinnen und ein Richter am Kreisgericht St.Gallen haben darüber zu entscheiden, ob ihre Klage gegen die Schweizerische Ärzte-Krankenkasse gutgeheissen wird, eine nicht profitorientierte Selbsthilf...