Am 1. August sollte ich einen neuen Job antreten. Nun habe ich vor wenigen Tagen ein sehr gutes Jobangebot einer anderen Firma erhalten. Ich möchte dieses annehmen. Kann ich den bereits unterschriebenen ersten Vertrag noch vor Stellenantritt kündigen?

Ja, die Kündigung ist zulässig. Ein Arbeitnehmer darf den Arbeitsvertrag kündigen, bevor er die Stelle antritt.

Das Arbeitsverhältnis endet dann auf den frühestmöglichen Kündigungstermin. Ist im Arbeitsvertrag nichts anderes vorgesehen, dauert die Probezeit einen Monat. Während dieser Zeit gilt (sofern nichts anderes vereinbart ist) eine verkürzte Kündigungsfrist von sieben Tagen.

Auch bei einer Kündigung vor Stellenantritt muss der Arbeitnehmer also diese Siebentagefrist beachten.

Fazit: Sie müssen theoretisch die Stelle antreten und einige Tage arbeiten. Umstritten ist, ob Sie während sieben oder acht Tagen für den Arbeitgeber tätig sein müssen.

Ein solcher Stellenantritt ist allerdings kaum sinnvoll. Auch der Arbeitgeber hat kein Interesse daran, einen neuen Arbeitnehmer einzuführen, der nicht bleiben will.

Arbeitgeber sind deshalb in der Regel damit einverstanden, dass Arbeitnehmer die Stelle in solchen Fällen gar nicht erst antreten. Falls Sie mit dem «verschmähten» Arbeitgeber eine solche Vereinbarung treffen können, sollten Sie auf einer schriftlichen Ausführung bestehen, die von beiden Parteien unterzeichnet ist.

Fehlt eine solche Vereinbarung, kann der Arbeitgeber auf der einwöchigen Arbeitsleistung bestehen.

Wenn Sie diese paar Tage nicht «absitzen», also ohne etwas zu sagen einfach nicht am Arbeitsplatz erscheinen, müssen Sie dem Arbeitgeber einen Viertel des Monatslohns zahlen. Dazu kommt allenfalls noch Schadenersatz, falls der Arbeitgeber nachweisen kann, dass er durch Ihren Ausfall Mehrkosten hatte.

Solche Mehrkosten können beispielsweise entstehen, wenn der Betrieb kurzfristig eine Temporärkraft einstellen muss, die mehr kostet als der mit Ihnen vereinbarte Lohn.

(ch)