Kürzlich stellten die Swisscom-Verantwortlichen ihren 20 000 Angestellten einen Propaganda-Film gegen die Service-public-Initiative ins Intranet. Darin behauptet die Sprecherin, dass «Quersubventionierungen verboten werden sollen. Somit dürften rentable Bereiche weniger rentable Bereiche nicht mehr unterstützen. Das wiederum könnte dazu führen, dass auf dem Land mehr fürs Internet bezahlt werden muss als in der Stadt.»

Das ist falsch. Die Ini­tianten wollen nicht die Quersubventionierung innerhalb eines Unternehmens verbieten, sondern «die Quersubventionierung anderer Verwaltungsbereiche» des Bun­des. Genau so steht es im Initiativtext. Und es bedeutet: Die Gewinne der Swisscom dürften nicht mehr in die allgemeine Bundeskasse abfliessen, sondern müssten für einen besseren Service ausgegeben werden. Das käme gerade auch den Landgebieten zugute.

Die Swisscom beruft sich auf das Abstimmungsbüchlein. Dort schreibt der Bundesrat tatsächlich: «Ob die Quersubventionierung innerhalb des Bundes, innerhalb der bundesnahen Unternehmen oder von den Unternehmen zum Bund gemeint ist, geht aus dem Initiativtext nicht hervor.» Und Bundesrätin Doris Leuthard behauptete gar, die Initiative verhindere  Investitionen bei den Bundesbetrieben. 

Rechtsprofessoren widersprechen

Beides ist falsch. Zwei Staatsrechtsprofessoren widersprachen denn auch im «Tages-Anzeiger». Der Zürcher Urs Saxer nannte die Interpretationen «unredlich»: «Die Quersubventionierung innerhalb der Grundversorgung von Post, Swisscom und SBB wäre möglich.»

Und: Jedes Unternehmen, auch ein nicht gewinnorientiertes, investiere in Innovationen und mache Abschreibungen. Auch der St. Galler Rainer Schweizer stellte klar: «Untersagt wären nur Quersubventionierungen anderer Bereiche, zum Beispiel der Armee.»