Der Flug nach Dubai war auf Sonntag, 2. März 2014, geplant. Vom Flughafen aus wäre das Ehepaar Nater (Name geändert) ins «Kempinski Hotel Ajman» chauffiert worden. Für den einwöchigen Aufenthalt zahlte das Paar rund 4000 Franken im Voraus.
Doch am 17. Februar musste die schwangere Frau Nater zum Arzt. Dieser stellte Blutungen in der Frühschwangerschaft fest und verordnete ein Flugverbot. Das war 13 Tage vor der geplanten Abreise. In den Bedingungen des Reiseveranstalters Hotelplan steht, bei einer Annullierung der Reise 14 bis 8 Tage vor Abreise gebe es eine Rückerstattung von 50 Prozent des vorausbezahlten Arrangementpreises (also rund 2000 Franken).
Naters zögerten aber. Sie meldeten sich beim Reisebüro und fragten zunächst nur, ob die zwei Ausflüge («Barbecue unter Sternen» sowie «Viel Neues im Osten») anstrengend seien. Das Reisebüro empfahl, diese zwei Trips auf holprigen Strassen abzusagen. Als das Ehepaar den Ferienaufenthalt schliesslich doch ganz absagte, waren ein paar Tage vergangen – und die endgültige Annullierung traf erst am 24. Februar beim Veranstalter Hotelplan ein. Das war 6 Tage vor Abreise. Worauf Hotelplan dem Ehepaar mitteilte, bei einer Absage 7 bis 1 Tage vor Abreise gebe es nur 20 Prozent der Vorauszahlung zurück, also nur 800 Franken.
Jede Verzögerung kann ins Geld gehen
Der Fall zeigt klar: Wer eine vorausbezahlte Reise auf Rat des Arztes absagen muss, sollte sich unverzüglich beim Reisebüro melden und sofort definitiv annullieren. Jede Verzögerung kann ins Geld gehen – schon ein Tag Verspätung kann fatal sein. Achtung: Selbst wenn Sie zunächst beim Reisebüro nur anfragen, wie hoch denn die allfälligen Annullierungskosten sein würden, kann dies eine Verzögerung verursachen und die Kosten erhöhen.
Dieser Rat gilt übrigens auch dann, wenn eine Reiseversicherung im Spiel ist. Denn diese bügelt verspätete Absagen nicht aus. Im konkreten Beispiel argumentierte die Reiseversicherung, sie übernehme nur 50 Prozent des Schadens (rund 2000 Franken). Vorwurf: Die Frau habe zu spät annulliert und nicht unmittelbar nach dem Arztbesuch. Damit habe sie ihre Schadenminderungspflicht verletzt.
Zum Glück wandte sich das Ehepaar noch an den K-Tipp. Denn eine genaue Prüfung der Unterlagen ergab: In Tat und Wahrheit hatte das Ehepaar die Reise per E-Mail schon am Samstag, 22. Februar, annulliert – und zwar beim Reisebüro SBB, wo es das Arrangement von Hotelplan gebucht hatte. Das Reisebüro hatte am Samstagmorgen geöffnet – und damit war die Absage doch noch 8 Tage vor Abreise erfolgt. Das Ehepaar schuldet also doch nur 50 Prozent – was die Versicherung bereits übernommen hat.
Billig-Angebote mit geringem Wert
Eine Reiseversicherung kostet für Einzelpersonen zwischen 90 und 135 Franken pro Jahr. Im geschilderten Fall des Ehepaares Nater hat die Frau eine solche Versicherung. Der Mann hingegen hat im Reisebüro eine Reiseversicherung nur gerade für diese eine Reise gebucht und dafür 47 Franken gezahlt.
Solche Kurzzeit-Versicherungen vom Reisebüro bieten oft schlechtere Leistungen. Im konkreten Fall heisst das: Die Jahres-Reisversicherung der Frau übernimmt auch die Bearbeitungsgebühren des Reisebüros in der Höhe von 130 Franken, der Mann hingegen bleibt auf diesem Betrag sitzen. Ausserdem zahlt er einen Selbstbehalt von rund 100 Franken.
Ein anderes Beispiel: Reiseabsagen wegen einer psychischen Erkrankung sind in den Jahres-Reiseversicherungen gedeckt. Beim Produkt Vacanza, das Visana-Zusatzversicherte gratis erhalten, ist das nicht der Fall.