Oft hat auch eine geschiedene Frau nach dem Tod ihres Ex-Gatten Anspruch auf eine Witwenrente. Dies sowohl gegenüber der AHV als auch der Pensionskasse des Verstorbenen.



Eva Brunner (Name geändert) war 48 Jahre alt, als sich ihr Ehemann im Sommer 2000 nach 26 Jahren wegen einer jüngeren Frau scheiden liess. Die finanzielle Regelung im Scheidungsurteil tröstete sie über das Gröbste hinweg: Die Hälfte des Pensionskassenguthabens ihres Mannes wurde ihr auf ein Freizügigkeitsk...