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Nein. Einzig die Erwachsenenschutzbehörde könnte eine sogenannte fürsorgerische Unterbringung anordnen. Eine Einweisung in ein Alters- oder Pflegeheim ist nur zulässig, wenn jemand nicht für sich selber sorgen kann und die nötige Behandlung und Betreuung nicht anderweitig möglich ist, etwa durch Spitex.
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