Nein. Einzig die Erwachsenenschutzbehörde könnte eine sogenannte fürsorge­rische Unterbringung anordnen. Eine Einweisung in ein ­Alters- oder Pflegeheim ist nur zulässig, wenn jemand nicht für sich selber sorgen kann und die nötige Behandlung und Betreuung nicht anderweitig möglich ist, etwa durch Spitex.