Ja.  Allerdings nicht auf eine unbeschränkte Anzahl. Sie dürfen das Guthaben maximal auf je ein Konto bei zwei verschiedenen Freizügigkeitsstiftungen überweisen lassen. Mit zwei Konten können Sie später eventuell Steuern sparen, falls sie die zwei Guthaben gestaffelt in unterschiedlichen Kalenderjahren beziehen.

Tipp: Auf www.ktipp.ch können Sie nachschauen, welche Bank aktuell wie viel Zins auf dem Frei­zügigkeitskonto zahlt: www. ktipp.ch/Service/Aktuelle Zinsen. Die Sätze bewegen sich zwischen 0,1 und 0,4 Prozent.

Übrigens: Wenn Sie sich das Pensionskassenguthaben  jetzt auf nur ein einziges Konto auszahlen lassen, können Sie diese Summe später nicht mehr auf zwei Konten verteilen.