Wie schlecht Passagiere informiert sind, zeigt der neue Sonder­bericht zu Fahr- und Fluggastrechten in der EU. Der Europäische Rechnungshof befragte dafür 11 000 Passagiere aus zehn EU-Ländern, darunter Deutschland, Italien, Frankreich und Finnland.

Bei einem Ausfall muss die Airline spätestens 14 Tage vor Abflug informieren – aus­ser bei ausserordentlichen Umständen wie Unwetter. Die EU-­Verordnung gilt auch in der Schweiz. Informiert die Airline zu spät, haben Passagiere bis 680 Franken ­zugute. Die Durchsetzung von An­sprüchen ist laut Rechnungshof schwierig. Fluggesellschaften ignorierten die Forderungen oft.  

In der Schweiz ist das Bundesamt für ­Zivilluftfahrt für Beschwerden zuständig. In der EU können sich Schweizer Fluggäste an die jeweilige Schlichtungsstelle wenden, etwa an die deutsche Soep-online.de oder die österreichische Apf.gv.at. Lenkt die ­Airline nicht ein, bleibt nur eine Zivilklage beim Gericht. Hier springen Inkassodienste wie Fairplane.de oder Cancelled.ch ein. Sie fordern im Auftrag der Passagiere die Entschädigung (saldo 6/2018).