Für eine Aargauer Fa­milie begannen die Ferien ­unschön: Anna Aviolat und ihre Töchter im Alter von 4 und 6 Jahren wollten ­Anfang Juli vom Flughafen Basel-Mulhouse nach Barcelona ­reisen. Die Mutter buchte einen Flug der spanischen Airline Vueling. Am Gate ­teilten ihr die Vueling­­-Angestellten mit, dass sie wegen Über­buchung nicht mitfliegen könnten. Warum es aus­gerechnet sie traf, weiss die Aarauerin nicht. «Sie liessen mich mit den beiden Kindern einfach am Gate stehen.»

Mutter und Töchter ­wurden anschliessend zum Schalter von Swissport geschickt, um eine Lösung für die Weiterreise zu finden. Doch ab Basel waren an diesem Tag alle Flüge nach Barcelona ausgebucht. Ab Zürich gab es noch freie Plätze – für einen Flug rund zweieinhalb Stunden später mit Swiss. Aviolats Ehemann holte Frau und Kinder vom Flughafen ab und fuhr sie nach Zürich. Mit mehreren Stunden Ver­spätung trafen sie schliesslich in Barce­lona ein.

Nach den Ferien ging der Ärger weiter. Passagieren, die wegen Überbuchung nicht mitfliegen können, steht eine Entschädigung zu. Je nach Flugdistanz ­beträgt sie 250 bis 600 Euro (siehe Kasten). Doch Vueling zahlte wochenlang nicht.

Erst als sich der K-Tipp einschal­tete, kam Be­wegung in die Sache: Vueling sprach von einem «Missverständnis» und überwies 250 Euro pro ­Person. Bis heute wartet Aviolat aber darauf, dass Vueling ihr die Kosten für die Hinflug-Tickets von rund 330 Franken zurückerstattet.

Überbuchung: Das sind Ihre Rechte als Passagier

Wer trotz Flugticket, rechtzeitigem Einchecken und Erscheinen am Flugsteig nicht mitfliegen kann, hat Anspruch auf eine Entschädigung sowie die Rückerstattung des Flugpreises. Die Entschä­digung beträgt je nach Flugdistanz 250 bis 600 Euro pro Passagier.

Weigert sich eine Airline, diese obligatorischen Zahlungen zu leisten, können Passagiere beim Bundesamt für Zivilluftfahrt Beschwerde ein­reichen. Es eröffnet dann ein Verfahren. «In rund 90 Prozent der Fälle erhalten die Flugpassagiere ihr Geld noch während des Verfahrens zurück», sagt Nicole Räz, Sprecherin des Bundesamts. Weitere Infos unter www.bazl.admin.ch.